Polizei-Ränge :
7. Innenminister/in: Dies ist ein politischer Rang und gehört zum politischen Leitungsapparat einer Regierung. Innenminister/innen sind für die Leitung des Innenministeriums und damit auch für die Polizei in einem Land oder einer Region zuständig. Sie haben die höchste Entscheidungsbefugnis in Fragen der Innenpolitik und der Polizeiarbeit.
6. Polizeipräsident/in: Dies ist der höchste Dienstgrad innerhalb der Polizei und gehört zu den ranghöchsten Beamten/beamtinnen im öffentlichen Dienst. Polizeipräsidenten/präsidentinnen sind für die Leitung und strategische Ausrichtung der Polizei in einem bestimmten Gebiet zuständig und haben auch eine Repräsentationsfunktion.
5. Polizeirat/in: Dies ist ein hoher Dienstgrad und gehört zu den höchsten Führungskräften innerhalb der Polizei. Polizeiräte/innen sind für die strategische Planung und die Leitung von polizeilichen Einsätzen zuständig und haben auch eine beratende Funktion gegenüber politischen Entscheidungsträgern.
4. Polizeihauptmeister/in: Dies ist ebenfalls ein mittlerer Dienstgrad und eine Führungsposition innerhalb der Polizei. Polizeihauptmeister/innen sind meistens für die Einsatzplanung und -koordination zuständig und haben auch häufig eine Aufsichtsfunktion.
3. Polizeiobermeister/in: Dies ist ein mittlerer Dienstgrad und gehört zu den Führungskräften innerhalb der Polizei. Polizeiobermeister/innen haben meistens eine leitende Funktion und sind für die Ausbildung und Anleitung von jüngeren Polizeibeamten/beamtinnen zuständig.
2. Polizeibeamter/in: Nach Abschluss der Ausbildung werden Polizeianwärter/innen zu Polizeibeamten/beamtinnen befördert. Sie haben nun die volle Polizeibefugnis und sind in der Lage, Verbrechen aufzuklären und Verbrecher zu verhaften.
1. Polizeianwärter/in: Dies ist der Einstiegsrang und steht am Anfang der Karriereleiter. Polizeianwärter/innen sind noch in der Ausbildung und haben noch keine volle Polizeibefugnis.
6. Polizeipräsident/in: Dies ist der höchste Dienstgrad innerhalb der Polizei und gehört zu den ranghöchsten Beamten/beamtinnen im öffentlichen Dienst. Polizeipräsidenten/präsidentinnen sind für die Leitung und strategische Ausrichtung der Polizei in einem bestimmten Gebiet zuständig und haben auch eine Repräsentationsfunktion.
5. Polizeirat/in: Dies ist ein hoher Dienstgrad und gehört zu den höchsten Führungskräften innerhalb der Polizei. Polizeiräte/innen sind für die strategische Planung und die Leitung von polizeilichen Einsätzen zuständig und haben auch eine beratende Funktion gegenüber politischen Entscheidungsträgern.
4. Polizeihauptmeister/in: Dies ist ebenfalls ein mittlerer Dienstgrad und eine Führungsposition innerhalb der Polizei. Polizeihauptmeister/innen sind meistens für die Einsatzplanung und -koordination zuständig und haben auch häufig eine Aufsichtsfunktion.
3. Polizeiobermeister/in: Dies ist ein mittlerer Dienstgrad und gehört zu den Führungskräften innerhalb der Polizei. Polizeiobermeister/innen haben meistens eine leitende Funktion und sind für die Ausbildung und Anleitung von jüngeren Polizeibeamten/beamtinnen zuständig.
2. Polizeibeamter/in: Nach Abschluss der Ausbildung werden Polizeianwärter/innen zu Polizeibeamten/beamtinnen befördert. Sie haben nun die volle Polizeibefugnis und sind in der Lage, Verbrechen aufzuklären und Verbrecher zu verhaften.
1. Polizeianwärter/in: Dies ist der Einstiegsrang und steht am Anfang der Karriereleiter. Polizeianwärter/innen sind noch in der Ausbildung und haben noch keine volle Polizeibefugnis.
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